Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Für land- und forstwirtschaftliche Einsätze gelten eigene Klassen und Grenzen. Hier findest Du die erste Orientierung.

Die nächsten Blockunterrichte

Start bis 27.10.2026

Grundstoff für alle Klassen (Blockunterricht)

Soest

Details
Start bis 27.10.2026

Grundstoff für alle Klassen – Herbstferien-Spezial

Rüthen · 17:00–20:15 Uhr

Details
Start bis 02.11.2026

Grundstoff für alle Klassen (Blockunterricht)

Lippstadt

Details
Alle Fahrschultermine ansehen

Termine und Teilnahme bitte persönlich bestätigen lassen.

L – Langsamere Zugmaschinen und Arbeitsfahrzeuge

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für land- oder forstwirtschaftlich bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie bestimmte langsamere Arbeitsfahrzeuge.

16 Jahre.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Ab 16 Jahren; L ist außerdem in Klasse B enthalten.
  • Bei den land-/forstwirtschaftlichen Zugmaschinen dürfen Kombinationen mit Anhängern nur mit höchstens 25 km/h geführt werden.
  • Daneben umfasst L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhängern.
  • Bei den Zugmaschinen ist der land- oder forstwirtschaftliche Verwendungszweck entscheidend; L ist keine pauschale Berechtigung für beliebige gewerbliche Transporte.
  • Die Geschwindigkeit von 40 km/h beim Zugfahrzeug und 25 km/h beim Fahren mit Anhänger nicht vermischen.
  • Fahrerlaubnis und zusätzliche betriebliche Qualifizierung, etwa zum Bedienen eines Staplers, sind getrennte Themen.

Offizielle Grundlagen

T – Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für land- oder forstwirtschaftlich bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern.

16 Jahre; Zugmaschinen über 40 bis 60 km/h grundsätzlich erst ab 18.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Ab 16 Jahren.
  • Vor dem 18. Geburtstag dürfen Zugmaschinen grundsätzlich höchstens 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben.
  • Die Zweckbestimmung und der tatsächliche land- oder forstwirtschaftliche Einsatz müssen passen; T schließt AM und L ein.
  • Ab 18 erweitert sich die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschinen auf 60 km/h; daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für sämtliche Transportzwecke.
  • Die Sonderfälle für Prüfungsrückfahrt und angeordnete Fahrproben ändern die allgemeine Darstellung für unter 18-Jährige nicht.

Offizielle Grundlagen

Gut zu wissen

Orientierungsdaten für den lokalen Neubau. Aktuelle Regelungen für neue Erteilungen nach FeV; keine individuelle Erteilungszusage, keine abschließende Prüfung alter Führerscheine und keine aktuellen Kurszusagen.

Die Übersicht erläutert 22 unterschiedliche Klassen, Schlüsselzahlen und Regelungen insgesamt; nicht 22 eigenständige Fahrerlaubnisklassen. Aktuelle Ausbildungsangebote und die Voraussetzungen Deines Einzelfalls werden persönlich bestätigt.