BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist Bewilligungsbehörde für die Förderprogramme im Bereich des Güterkraftverkehrs.
Es gilt das „Windhundverfahren“ und daher ist Schnelligkeit geboten. Förderfähig sind alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und nachweisen können, Halter oder Eigentümer eines schweren Nutzfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen zu sein.
Förderperiode 2026 | Förderprogramme:
„Ausbildung“ und „Weiterbildung“
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für die Förderprogramme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ am 14. Januar 2026, 09.00 Uhr und endet am 31. August 2026.
Die Antragsdokumente stehen ab sofort im eService-Portal des Bundesamtes zur Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung nach dem Förderprogramm „Weiterbildung“ erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Förderhöhe beträgt
- bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 %,
- bei mittleren Unternehmen bis zu 60 % und
- bei anderen Antragstellenden bis zu 50 %
der zuwendungsfähigen Kosten.
Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Mio. Euro pro Unternehmen und Weiterbildungsvorhaben begrenzt.
Eine hervorragende Möglichkeit der Förderung. Gerade zur Förderung der 35-stündigen-Weiterbildung wird dieses Förderprogramm gerne genutzt, aber auch die Ausbildung von Azubi zum Berufskraftfahrer oder der Fachkraft im Fahrbetrieb, kann man sich co-finanzieren lassen.
Zu Beginn dieses Förderprogrammes haben nur wenige Unternehmer Interesse daran gezeigt. Dieses hat sich vollkommen geändert!
Mittlerweile ist die Antragswelle so groß, dass nur noch diejenigen überhaupt mit einer Förderung rechnen können, wenn Ihr Antrag direkt am Starttag der Antragsfrist beim BALM war.