ASF | Aufbauseminar für Fahranfänger

Bist Du in der Probezeit auffällig geworden?

Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit

Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich Deine Probezeit um weitere zwei Jahre (auf vier Jahre) und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.

Dir wird eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.

Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*

*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht. 

  • Fristsetzung

    Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an.

  • Die Frist verstreicht

    Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht.

  • Wiedererteilung

    Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird. 

"Der frühe Vogel ..."

Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!

Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.

Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst! 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Dauer und Aufbau

Das ASF besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten, verteilt über zwei bis vier Wochen – nicht an einem einzigen Tag.

Teilnehmerzahl & Leitung
Mindestens sechs, maximal zwölf Fahranfänger nehmen am Seminar teil. Geleitet wird es von einem speziell geschulten Fahrschullehrer.

Inhalt des Seminars
Neben Gruppengesprächen, in denen Fahrfehler analysiert werden, gehört eine praktische Fahrprobe dazu. Jeder Teilnehmer absolviert eine mindestens 30-minütige Testfahrt, um das eigene Fahrverhalten besser zu verstehen und zu verbessern.

Was sind Verstöße laut Katalog A?

Unter Verstöße laut Katalog A fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Der erste A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Verstöße laut Katalog A sind unter anderem:
– „Blitzen“ Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
– Fahren unter Alkoholeinfluss
-„Geisterfahren“
– Überfahren einer roten Ampel
– Überholen im Überholverbot
– Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
– Fahrerflucht
– Missachtung des Rechtfahrgebotes oder Vorfahrt nehmen
– zu dichtes Auffahren
– Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
– Handybenutzung am Steuer

Was sind Verstöße laut Katalog B?

Unter Verstöße laut Katalog B fallen eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-Verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge.

Verstöße laut Katalog B sind unter anderem:
– unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
– Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
– Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
– Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
– Gefährdung oder Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
– Kennzeichenmissbrauch
– ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
– verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
– Fahren mit abgefahrenen Reifen
– Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
– Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
– Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)

Erneut auffällig?

Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal in der Probezeit auffällig werden. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:

Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt „nur“ der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.

Wird der Fahranfänger nach Ablauf des Aufbauseminars nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Kommt es in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung zu noch einem Verstoß (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Du kannst Dich direkt über den Button „Anmeldung“ rechts an der Seite oder über das Formular anmelden.

Möchtest Du mehr über das Aufbauseminar für fahranfänger erfahren?

Füll einfach das Formular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Dir.

Sabine Gödde
Sabine Gödde
AZAV Koordinatorin | Leitung BackOffice

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AZAV Koordinatorin |
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Markus Gödde
Markus Gödde - Geschäftsführer, Fahrschule Göddde MobilitätsCoaching GmbH
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