Bist Du in der Probezeit auffällig geworden?
Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit
Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich Deine Probezeit um weitere zwei Jahre (auf vier Jahre) und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.
Dir wird eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.
Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*
*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht.
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Fristsetzung
Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an.
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Die Frist verstreicht
Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht.
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Wiedererteilung
Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird.
"Der frühe Vogel ..."
Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!
Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.
Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst!