B196 - oder auch: mit Deinem Auto-Führerschein kannst Du sogar Motorrad fahren.

Wie das geht?
Nur soviel … wir bilden Dich aus und bescheinigen Dir diese Fahrerschulung.
Schon bekommst du den Eintrag 196 in deinen Führerschein und darfst im Inland 125er fahren (Führerschein A1) – ganz ohne Prüfungen: Genial!!!
B196 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.
Die Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- mind. 4×90 Min. Theorie + 5×90 Min. Praxis
Das klappt auch wirklich zügig, wenn Du Dir z. B. zwei volle Tage Zeit nimmst. - Sonderfahrten und Prüfungen fallen weg
Was darf ich fahren?
Bei der „125er“ handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1.
Das bedeutet::
- Maximale Leistung – 11kW (15 PS)
- Bei Elektromotoren –
Dauerleistung 11kW (Die Spitzenleistung darf viel höher liegen.) - Maximaler Hubraum: 125cm³
- Leistungsgewicht: 0,1 kW pro kg (übersetzt: Das Krad muss mindestens 110 kg wiegen, um 11 kW Leistung zu haben. Ist es leichter, muss die Leistung gedrosselt werden damit es noch der Klasse A1 / B196 entspricht.)
Weitere Informationen zum B196 findest Du auch beim ADAC.