Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich deine Probezeit um weitere zwei Jahre und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.
Dir wird eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.
Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*
*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht.
Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an (Fristsetzung). Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere 2 Jahre.
Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!
Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.
Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst!
Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich deine Probezeit um weitere zwei Jahre und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.
Es wird Dir eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.
Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*
*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht.
Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an (Fristsetzung). Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere 2 Jahre.
Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!
Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.
Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst!
Unter Verstöße laut Katalog A fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
Der erste A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Verstöße laut Katalog A sind unter anderem:
– “Blitzen” Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
– Fahren unter Alkoholeinfluss
-“Geisterfahren“
– Überfahren einer roten Ampel
– Überholen im Überholverbot
– Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
– Fahrerflucht
– Missachtung des Rechtfahrgebotes oder Vorfahrt nehmen
– zu dichtes Auffahren
– Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
– Handybenutzung am Steuer
Unter Verstöße laut Katalog B fallen eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-Verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge.
Verstöße laut Katalog B sind unter anderem:
– unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
– Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
– Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
– Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
– Gefährdung oder Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
– Kennzeichenmissbrauch
– ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
– verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
– Fahren mit abgefahrenen Reifen
– Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
– Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
– Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal in der Probezeit auffällig werden. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:
Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt “nur” der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.
Wird der Fahranfänger nach Ablauf des Aufbauseminars nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Kommt es in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung zu noch einem Verstoß (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Du kannst Dich direkt über den Button “direkt anmelden” oben auf der Seite anmelden.
Unter Verstöße laut Katalog A fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
Der erste A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Verstöße laut Katalog A sind unter anderem:
Unter Verstöße laut Katalog B fallen eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-Verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge.
Verstöße laut Katalog B sind unter anderem:
Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal in der Probezeit auffällig werden. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:
Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt “nur” der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.
Wird der Fahranfänger nach Ablauf des Aufbauseminars nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Kommt es in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung zu noch einem Verstoß (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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Bitte fülle das Formular aus, so können wir Dir Infos rund um das Thema ASF Seminar zukommen lassen.
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Verpflichtender Nachschulungskurs für Fahranfänger, die in der Probezeit aufgefallen sind. Die Fahrschule Gödde MobilitätsCoaching GmbH unterstützt Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst! Informieren Sie sich!
Fahrschule Gödde
MobilitätsCoaching GmbH
Grabenweg 1
59602 Rüthen
Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer // Fahrschule
Copyright © 2023 MobilitätsCoaching Gödde
Alle Rechte vorbehalten
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