Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer // Fahrschule

Fahrschule Gödde MobilitätsCoaching GmbH

ASF-AUFBAUSEMINAR

ASF AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER

ASF-AUFBAUSEMINAR
FÜR FAHRANFÄNGER

BIST DU IN DER PROBEZEIT AUFFÄLLIG GEWORDEN?

Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich deine Probezeit um weitere zwei Jahre und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.

Dir wird eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.

Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*

*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht. 

Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an (Fristsetzung). Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere 2 Jahre.

"Der frühe Vogel ..."

Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!

Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.

Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst! 

ASF-AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER

BIST DU IN DER PROBEZEIT AUFFÄLLIG GEWORDEN?

Dann verlängert sich sehr wahrscheinlich deine Probezeit um weitere zwei Jahre und das Straßenverkehrsamt ordnet die Teilnahme an einem ASF-Seminar an.

Es wird Dir eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Teilnahmebescheinigung eines absolvierten ASF-Seminar beim Straßenverkehrsamt sein muß.

Wenn die Frist nicht eingehalten wird, entzieht Dir das Straßenverkehrsamt Deine Fahrerlaubnis.*

*Passiert innerhalb der ersten 2 Jahre, nach bestandener Prüfung, ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B, wird ein Aufbau – Seminar für Fahranfänger, ASF Seminar, zur Pflicht. 

Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar) in einer Fahrschule an (Fristsetzung). Verstreicht die Frist oder wird an dem Aufbauseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einer Nachschulung vorgelegt wird. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere 2 Jahre.

"Der frühe Vogel ..."

Damit es erst gar nicht dazu kommt, solltest Du Dich sofort bei uns melden!

Es müssen gewisse Rahmenbedingungen (wie z. B. eine Mindestteilnehmerzahl) eingehalten werden. Wenn Du Dich zu spät meldest kann es sein, dass kurzfristig kein Seminar zustande kommt.

Auf jeden Fall unterstützen wir Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst! 

ANTWORTEN AUF DIE
WICHTIGSTEN FRAGEN

Was sind Verstöße laut Katalog A?Group 4

Unter Verstöße laut Katalog A fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.


Der erste A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

 

Verstöße laut Katalog A sind unter anderem:
– “Blitzen” Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
– Fahren unter Alkoholeinfluss
-“Geisterfahren“
– Überfahren einer roten Ampel
– Überholen im Überholverbot
– Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
– Fahrerflucht
– Missachtung des Rechtfahrgebotes oder Vorfahrt nehmen
– zu dichtes Auffahren
– Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
– Handybenutzung am Steuer

Was sind Verstöße laut Katalog B?Group 4

Unter Verstöße laut Katalog B fallen eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-Verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge.

 

Verstöße laut Katalog B sind unter anderem:
– unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
– Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
– Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
– Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
– Gefährdung oder Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
– Kennzeichenmissbrauch
– ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
– verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
– Fahren mit abgefahrenen Reifen
– Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
– Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
– Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)

Erneut auffällig?Group 4

Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal in der Probezeit auffällig werden. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:

Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt “nur” der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.

Wird der Fahranfänger nach Ablauf des Aufbauseminars nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Kommt es in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung zu noch einem Verstoß (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie und wo kann ich mich anmelden?Group 4

Du kannst Dich direkt über den Button “direkt anmelden” oben auf der Seite anmelden.

ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN

Was sind Verstöße laut Katalog A?

Unter Verstöße laut Katalog A fallen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Der erste A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Verstöße laut Katalog A sind unter anderem:

  • “Blitzen”
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • “Geisterfahren“
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Überholen im Überholverbot
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Fahrerflucht
  • Missachtung des Rechtfahrgebotes oder Vorfahrt nehmen
  • zu dichtes Auffahren
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Handybenutzung am Steuer
Was sind Verstöße laut Katalog B?

Unter Verstöße laut Katalog B fallen eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-Verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge.

Verstöße laut Katalog B sind unter anderem:

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Gefährdung oder Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
Erneut auffällig?

Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal in der Probezeit auffällig werden. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:

 

Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt “nur” der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.

 

Wird der Fahranfänger nach Ablauf des Aufbauseminars nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

 

Kommt es in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung zu noch einem Verstoß (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Du kannst Dich direkt über den Button “direkt anmelden” oben auf der Seite anmelden.

MÖCHTEST DU MEHR ÜBER DAS AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER ERFAHREN?

Bitte fülle das Formular aus, so können wir Dir Infos rund um das Thema ASF Seminar zukommen lassen.

MÖCHTEST DU MEHR ÜBER DAS AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER ERFAHREN?

Bitte fülle das Formular aus, so können wir Dir Infos rund um das Thema ASF Seminar zukommen lassen.

SEO TEXTBLOCK FÜR DIE JEWEILIGE SEITE

Verpflichtender Nachschulungskurs für Fahranfänger, die in der Probezeit aufgefallen sind.  Die Fahrschule Gödde MobilitätsCoaching GmbH unterstützt Dich nach Kräften, damit Du Deinen Führerschein behältst! Informieren Sie sich!

error: Unsere Inhalte sind geschützt.
Sabine Gödde
Sabine Gödde

Ich berate Sie gerne.

AZAV Koordinatorin |
Leitung BackOffice
MobilitätsCoaching Gödde Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer, Fahrschule

Ich starte voll durch und
werde Berufskraftfahrer

Damit wir Dich dabei bestens unterstützen können, benötigen wir ein paar Informationen von Dir. 
Zunächst gib bitte an für welche Ausbildung Du Dich interessierst. In Step zwei folgen dann nur noch Deine Kontaktinformationen. Und schon bist Du dabei!
Datenschutzrichtlinien
Indem du auf „Senden“ klickst, stimmst du zu, dass deine Informationen an Fahrschule Gödde MobilitätsCoaching GmbH übermittelt und gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie verwendet werden dürfen. 

Datenschutzrichtlinie von Fahrschule Gödde MobilitätsCoaching GmbH anzeigen.
Berufskraftfahrer-Ausbildung
Markus Gödde
Markus Gödde - Geschäftsführer, Fahrschule Göddde MobilitätsCoaching GmbH
Markus Gödde - Geschäftsführer, Fahrschule Göddde MobilitätsCoaching GmbH
Geschäftsführer
  • VDI-Ausbilder für Ladungssicherung (Stempel-Nr.30)
  • DVR-Sicherheitstrainer … für alle DVR Sicherheitstrainings und -programme
  • DVR

    Pkw-SHT
  • DVR

    Pkw-Sicherheitstraining ältere Menschen
  • DVR

    Motorrad-SHT
  • DVR

    SHP LKW
  • DVR

    SHP Transporter
  • DVR

    SHP Geländewagen
  • DVR

    SHP Einsatzfahrzeuge
  • DVR

    SHP Reisebus
  • DVR

    SHP Linienbus
  • DVR

    SHP Tankwagen
  • DVR

    Sicherheitstraining auf der Straße
  • DVR

    Eco Safety Trainings (zertifiziert nach DIN ISO EN 17024)
  • Seminarleiter für Eco-Training und Risk-Management
  • Zertifizierter Moderator für die DVR-Programme SWU und Ford-Eco-Driving
  • Zertifizierter Trainer für Fahrertraining | Zivildienstleistende
  • Ausbilder für Flurförderzeuge (Gabelstapler)
  • Ausbilder für Krane (Lkw-Ladekrane, Brücken- und Portalkrane)
  • Ausbilder für Erdbaumaschinen
  • Moderator "Gesund & Sicher" - Arbeitsplatz Lkw | Bus
  • Moderator "Gesund & Sicher" - Fahrerqualifizierungsprogramm Transporter
  • Moderator "Wach am Steuer"
  • Seminarleiter "Arbeits- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal"
  • Seminarleiter "Transportdokumente"
  • Seminarleiter für ASF, ASP und FSF inkl. PSÜ
  • Kraftfahreignungsberater