ADR-Gefahrgut - kein Buch mit sieben Siegeln
Wir bringen Transparenz ins Gefahrgutrecht | 100% förderfähig
Bei uns können Sie sämtliche Ausbildungen durchlaufen, die Sie als Fahrer brauchen.
Im Bereich des Transports nimmt der gewerbliche Güterkraftverkehr eine herausragende Position ein. Dabei ist der Transport von Gefahrgut und Umwelt ist ein großes Thema.
Uns ist, auch im Rahmen von “Gödde goes green“, wichtig Sie bestmöglich auf die Aufgaben im Gefahrguttransport zu sensiblisieren.
Wollen Sie als Berufskraftfahrer Gefahrgut transportieren, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis dafür besitzen.
Durch die Teilnahme an einer Schulung, kann der ADR-Schein erworben werden. Bei uns können Sie sämtliche Ausbildungen durchlaufen, die Sie als Fahrer brauchen.
Es wichtig, dass nur ausgewiesene Experten dieses besondere Thema unterrichten.
Hier gilt es, immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein.
Unsere Seminare umfassen deshalb neben der “Basis-Ausbildung” und der “Zusatzausbildung Tank”, den Ausbildungen der Klassen 1 und 7 (explosive oder radioaktiv) auch die vorgeschriebenen Fortbildungen.
Basiskurs
Der Basiskurs bildet den Einstieg für alle Transporte von “echtem” Gefahrgut.
Wer Gefahrgut transportiert, hat eine große Verantwortung und muss sich mit den Sicherheitsvorschriften bestens auskennen, z.B.
- Korrekte Gefahrgutkennzeichnung und -behandlung, direkt beim Be- und Entladen.
- Ladungssicherung.
- Welche Gefahrgutklassen müssen, wie gekennzeichnet werden.
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Aufbaukurs Tank
Wer Tanklastfahrzeuge steuern möchte, benötigt zusätzlich zum ADR-Basiskurs auch den Aufbaukurs Tank.
Tanktransporte spielen eine große Rolle, mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte bestehen aus Heizöl und Diesel Transporten weitere gute 25% nimmt der Transport von Benzin ein.
Besonderheiten:
Der ADR-Schein ist grundsätzlich 5 Jahre lang gültig. Wird die Berechtigung darüber hinaus benötigt, muss im 5. Jahr eine Auffrischung erfolgen.
Wir empfehlen die Unterweisung jedoch im 2 Jahres Rhythmus durchzuführen, da sich die Gefahrgutvorschriften alle 2 Jahre ändern.
Weiterführende Informationen zu Gefahrgut – Recht und Vorschriften finden Sie beim BDMV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr).