Lenk- und Ruhezeiten 1

Richtig lenken, ruhen und arbeiten

Richtig lenken, ruhen und arbeiten

Lenk- und Ruhezeiten 1 | Sozialvorschriften | Kenntnisbereich 2 | Lkw und Bus

Alle Regeln – Alle Fakten! Hier geht es explizit um die Neuerungen, die aus dem Mobilitätspaket. Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten in der EU (VO EG 561/2006), in Deutschland ( FPersV – Fahrpersonalverordnung), sowie die Arbeitszeiten (ArbZG – Arbeitszeitgesetz). Wir verraten  Ihnen welche Chancen in den Regelungen stecken. Wer weiß wie es geht hat wesentlich weniger Stress im Alltag und kann der nächsten Kontrolle entspannt entgegensehen.

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr wurden durch diverse Änderungen in den Bereichen:

  • Fahrpersonalverordnung
    des Fahrpersonalgesetzes
  • VO 561/2006
  • VO 165/2014
    des Arbeitszeitgesetzes
  • und diverse begleitende Vorschriften


geändert.

Unternehmer, Disponenten und Fahrer müssen einer Vielzahl von Neuerungen gerecht werden. Auch die Bedienung des digitalen Kontrollgerätes ist noch längst nicht allen Fahrern vertraut.

Informationen für Berufskraftfahrer

Tauche ein in die Welt der Lenk- und Ruhezeiten mit unserem umfassenden Kurs, der sich explizit auf die Neuerungen des aktuellsten Mobilitätpakets konzentriert.

Wir beleuchten die

  1. Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten in der EU (VO EG 561/2006),
  2. in Deutschland (FPersV – Fahrpersonalverordnung) und
  3. Arbeitszeiten (ArbZG – Arbeitszeitgesetz).


Unser Fokus liegt auf der Wechselwirkung dieser drei Rechtsvorschriften und den alltäglichen Herausforderungen, die sich daraus ergeben.

Wir enthüllen die Chancen, die in den Regelungen stecken.

Wer weiß, wie es geht, erlebt wesentlich weniger Stress im Alltag und kann der nächsten Kontrolle entspannt entgegensehen.

Informationen für Unternehmer

Die Vorschriften bezüglich der Haftung der Unternehmer wurden erheblich verschärft. Sowohl die Straßenkontrollen wie auch die Anzahl der Betriebsprüfungen werden drastisch erhöht. Dabei steigt die Kontrollrate und Prüfungstiefe, wenn vermehrt Verstöße nachgewiesen werden.

Die nun vorgesehene Beweislastumkehr (Unternehmer muss sich entlasten) und die Möglichkeit, auch zwischendurch Datensätze der Fahrer- und Massenspeicherdaten anfordern zu können, vereinfacht für die Behörden die Kontrollen erheblich. Computerunterstützt können nun in kürzester Zeit sämtliche Verstöße minutiös dargestellt und geahndet werden.

Durch unsere Seminare kommt der Unternehmer auf vorbildliche Weise seinen Unterweisungspflichten nach.

Wir bemühen uns dabei im Besonderen darum, die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften möglichst praxisnah zu vermitteln und nicht zuletzt auch die neuen Chancen aufzuzeigen, die mit ihnen und dem digitalen Kontrollgerät möglich sind.

Unsere Seminare werden der großen Bedeutung des Themas vollauf gerecht!

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