FES Fahreignungsseminar - Punkteabbau

FES-Fahreignungsseminar

FES Fahreignungsseminar | Punkteabbau

Für alle, die Besonders auf Ihren Führerschein angewiesen sind, hat der Gesetzgeber mit dem “Fahreignungsseminar” eine Möglichkeit geschaffen, einen Punkt abzubauen.

Das ist auch die Chance für Alle, die als Begleiter im Rahmen des “Führerschein mit 17” tätig werden wollen, aber im Fahreignungsregister noch einen Punkt haben.

Für Details zum Fahreignungsseminar stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.

Da Sie neben dem verkehrspädagogischen Teil bei uns auch einen verkehrspsychologischen Teil durchlaufen müssen, haben wir hier einen kompetenten Kooperationspartner mit an Bord.

So erhalten Sie alle Infos aus einer Hand.

DAS PUNKTESYSTEM IN DEUTSCHLAND

… ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen.

Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Mit der Reform werden neue Begrifflichkeiten eingeführt, so wird aus Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister, aus Mehrfachtäter-Punktesystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem. Im neuen System kann man bis zu 8 Punkte sammeln, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (früher 18 Punkte). Dabei kennt das Fahreignungs-Bewertungssystem folgende Maßnahmen:

1

-

3

Vormerkung

  • Punkte werden im Fahreignungsregister gespeichert, ohne dass man benachrichtigt wird.
  • Freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) möglich, mit einem Punkt Abzug.
4

-

5

Ermahnung

  • Brief vom Führerscheinamt
  • Freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) möglich, mit einem Punkt Abzug.
6

-

7

Verwarnung

  • Brief vom Führerscheinamt
  • Freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) möglich, aber ohne Punkteabzug!)
8

Entzug der Fahrerlaubnis

DAS FAHREIGNUNGS-SEMINAR:
AUFBAU, ABLAUF UND AUSRICHTUNG

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) und einer verkehrspsychologischen (Verkehrspsychologe, Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie) Teilmaßnahme.

Die Teilmaßnahmen müssen durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter abgestimmt werden und aufeinander folgend durchgeführt werden (Zeitabstand eine Woche).

ABLAUF PUNKTEABBAU-SEMINAR

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme –
2 Module à 90 Minuten

1

Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Sie umfasst zwei Module à 90 Minuten, umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach Anlage 16 der FeV.

Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme –
2 Module à 75 Minuten

2

Ziel der verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme ist, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflektionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen.

Sie umfasst zwei Sitzungen à 75 Minuten (Mindestabstand eine Woche) und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Die Durchführung der Teilmaßnahme unterliegt der Überwachung und Qualitätssicherung nach § 43 der FeV. Des Weiteren wird das Fahreignungsseminar durch die Bundesanstalt für Straßenwesen fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat. 

Worum es bei einem Fahreignungsseminar genau geht, regelt § 4a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es:

“Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotenzialen und zu  verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und  Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.“

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