Für Hochstapler
Eine mind. 2-tägige Ausbildung ist von der Berufsgenossenschaft (DGUV Grundsatz 308-001, bisher: Grundsatz BGG 925) vorgeschrieben. Natürlich entsprechen unsere Seminare dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz und sind somit zweitägig angelegt.
Bei uns trainieren Sie auf verschiedenen Typen – Praxisbezug in Perfektion!
Unsere Ausbilder verstehen ihr Handwerk und vermitteln neben den notwendigen Inhalten viele Tipps und Tricks aus der Praxis.
Während Ihrer Ausbildung trainieren Sie mit modernstem Arbeitsgerät – ganz praktisch!
- Wie kontrolliere ich meinen Gabelstapler?
- Was sind die Besonderheiten der Pendelachse?
- Wie wirken sich unterschiedliche Lasten und Hubhöhen
auf die Tragfähigkeit des Staplers aus? - Wie rangiere ich auf engstem Raum?
- Welche Tricks gibt’s für eine effiziente Stapelarbeit?
Jährliche Unterweisungen
Die Ausbildung eines Fahrers von “Flurförderzeugen” – wie Gabelstapler richtiger Weise genannt werden – ist in Stufen eingeteilt.
Wir führen grundsätzlich zunächst die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) durch. Bei bestimmten Typen oder Anbaugeräten kann ggf. eine Zusatzausbildung (Stufe 2) erforderlich sein, die wir je nach Anforderung individuell anbieten können. Am Ende steht dann die betriebliche Ausbildung (Stufe 3), die verhaltens- und gerätebezogen durchgeführt und dokumentiert werden muss. Wenn dann noch der schriftliche Fahrauftrag vorliegt, kann es losgehen.
Wenn es in den öffentlichen Straßenverkehr geht, ist zudem ein entsprechender Führerschein erforderlich.
Um die Staplerfahrer auf neue Begebenheiten im Betrieb hinzuweisen, sie für Gefahren zu sensibilisieren oder Neuigkeiten aus der Welt der Gabelstapler zu vermitteln, ist mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung Pflicht.
Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit die jährliche Unterweisung ein voller Erfolg wird.
Lesen Sie hier mehr über die staatlichen Fördermöglichkeiten unsere Seminare.