BAG - Bundesamt für Güterverkehr
Es gilt das “Windhundverfahren” und daher ist Schnelligkeit geboten. Förderfähig sind alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und nachweisen können, Halter oder Eigentümer eines schweren Nutzfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen zu sein.
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt.
Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das dritte Ausbildungsjahr. Wird eine verkürzte Ausbildung gefördert, verringern sich die Beträge.
Die Förderhöhe beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen 50 % und bei anderen Antragstellern 43 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.
Eine hervorragende Möglichkeit der Förderung. Gerade zur Förderung der 35-stündigen-Weiterbildung wird dieses Förderprogramm gerne genutzt, aber auch die Ausbildung von Azubi zum Berufskraftfahrer oder der Fachkraft im Fahrbetrieb, kann man sich co-finanzieren lassen.
Zu Beginn dieses Förderprogrammes haben nur wenige Unternehmer Interesse daran gezeigt. Dieses hat sich vollkommen geändert!
Mittlerweile ist die Antragswelle so groß, dass nur noch diejenigen überhaupt mit einer Förderung rechnen können, wenn Ihr Antrag direkt am Starttag der Antragsfrist beim BAG war.